4. Oktober 2024

Bayerische Biergärten und die selbst mitgebrachte Brotzeit

Biergarten am Starnberger See

In fast ganz Deutschland würden Gäste im hohen Bogen aus dem Biergarten fliegen, wenn sie ihr Essen von Zuhause mitbringen würden. In Bayern ist das dagegen Tradition und sogar in einem Gesetz festgeschrieben.

Der Biergarten hat nördlich des Mains erst in den vergangenen Jahren seinen Siegeszug angetreten. Bayern blickt dagegen auf eine 200jährige Biergarten-Tradition zurück. Genau das ist der Grund, warum in bayerischen Biergärten andere Regeln gelten als anderswo in Deutschland.

Die Geschichte der typischen selbst mitgebrachten Brotzeit beginnt vor gut 200 Jahren. Auf Druck der Münchener Brauer muss König Max I. Joseph den Ausschank von Bier in Vergnügungsgärten erlauben. Allerdings macht der Regent eine Einschränkung: Biergärten dürfen außer Brot keine Speisen verkaufen, um anderen Schankwirtschaften nicht unnötig Konkurrenz zu machen. Die Besucher haben also keine Alternative: Sie müssen ihr Essen von Zuhause mitbringen.

Starnberger See
Starnberger See

Dieses Verbot von Speisen fällt zwar bald, sodass Biergarten-Besitzer auch Brezen, Steckerlfisch oder Hähnchen verkaufen, aber bis heute ist in der Biergartenverordnung des Freistaats Bayern festgelegt, dass Gäste auch eigenes Essen mitbringen dürfen. Und davon machen sie reichlich Gebrauch. In einem typischen Biergarten sieht man viele Gäste, die zur Maß Bier Speisen aus mitgebrachten Tupperdosen essen. Zuletzt gab es deshalb häufiger Streit, weil viele auch Pizza oder Burger am Biergartentisch verzehren. Verboten ist aber auch das nicht.

Text/Fotos (c) Michael Westerhoff

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