Um Unfälle zu verhüten, müssen Unternehmen regelmäßig ihre elektrischen Geräte prüfen lassen. Das ist angesichts hoher Unfallzahlen auch bitternötig.
Als mir kürzlich ein Hotelbesitzer erzählte, dass bald eine DGUV V3 – Prüfung anstehe, hatte ich erstmal ein Fragezeichen auf der Stirn. DGUV V3 oder auch DGUV Vorschrift 3? Kleinen und größeren Unternehmern wird das etwas sagen. Es geht um die Prüfung elektrischer Geräte, die regelmäßig durchgeführt werden muss. Das verlangen Unfallversicherungen. Im Fall des Hotelbesitzers müssen also beispielsweise Stehlampen, Kühlschränke oder elektrische Wecker in seinen Hotelzimmer geprüft werden.
Was und wer muss geprüft werden?
Was geprüft werden muss, hängt natürlich von der Branche ab. Im Hotel beispielsweise auch Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen oder die Klimaanlage. Grundsätzlich unterliegen alle elektrischen Geräte der Prüfpflicht. Die Palette reicht von der Kaffeemaschine über Drucker und Laptops bis zum Mäh-Roboter. Im Grunde sind alle Branchen verpflichtet. Das gilt im Tourismusbereich nicht nur für Hotels, sondern zum Beispiel auch für Vergnügungsparks oder Campingplätze.
Die Pflicht einer regelmäßigen Prüfung der elektrischen Geräte mag für Außenstehende vielleicht erstmal kleinlich deutsch klingen. Deshalb eine Zahl: 2019 wurden den Behörden über 4.000 Strom-Unfälle gemeldet. Material-Verschleiß oder auch schlechte Verarbeitung bei der Produktion der Geräte gehören zu den Hauptursachen für solche Unfälle. 4.000 Unfälle mit potenzieller Lebensgefahr. Deshalb müssen elektrische Geräte in der Regel alle zwei Jahre geprüft werden.
Wer darf prüfen?
Die Elektroprüfung kann durch einen externen oder internen Prüfer vorgenommen werden. Zugelassen sind erfahrene Praktiker, die einen DGUV 3 – Prüferkurs erfolgreich absolviert haben. Zertifizierte Prüfer müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Große Unternehmen haben dafür festangestellte Kräfte. Bei Familien-Unternehmern wie dem oben zitierte Hotelbesitzer lohnt es sich häufig nicht, eine eigene Arbeitskraft dafür einzustellen. Sie greifen auf externe Proffirmen zurück.
Zum Beispiel die Firme „E+Service+Check GmbH“, die seit 2010 Sicherheitsprüfungen durchführt. Aktuell über 11.000 im Jahr bei über vier Millionen ortsveränderlichen Geräten. Die „E+Service+Check GmbH“ hat neun Standorte in Deutschland: Laucha, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Stuttgart, Naumburg (Saale), Hannover und Frankfurt am Main. Das Unternehmen prüft bundesweit elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen, u.a. in Kliniken, Pflegeheime, Praxen, Produktions und Industriebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Büros und Verwaltungsunternehmen, Filiallisten und im mittelständischen Gewerbe. Und natürlich bei Hotelbesitzern wie dem oben erwähnten, der mich auf das Thema aufmerksam gemacht hat.
Prüfsiegel für alle Geräte
E-Check überprüft sämtliche Schutzleitern, die Isolation, die Spannungen, die Widerstände, den Ersatzleiterstrom, die Polarität und verdächtige Ergebnisse. Am Ende des Prozesses bekommt jedes geprüfte elektrische Gerät ein Prüfsiegel.
Die Prüfpflicht der DGUV 3 gilt übrigens nur für gewerbliche Betriebe. Zuhause muss ich meine elektrischen Geräte nicht verpflichtend überprüfen. Wobei so eine Prüfung durchaus sinnvoll sein kann. Meine Waschmaschine, mein Drucker oder meine Stehlampe kann natürlich genauso wie die des Hotelbesitzers Schäden haben. Und im schlimmsten Fall schwere Unfälle verursachen.